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BGH, 18.02.1960 - II ZR 80/58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
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- BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52
Vorstand einer AG. Unmöglichkeit
Auszug aus BGH, 18.02.1960 - II ZR 80/58
Sie macht geltend, daß das Vorstandsamt des Klägers auf Grund des § 75 AktG spätestens mit dem 1.10.1942 - das sind fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes erloschen sei, weil der Aufsichtsrat des Beklagten keinen Beschluß über die Erneuerung der Bestellung des Klägers zum Vorstandsmitglied gefaßt habe und eine automatische Verlängerung der Amtszeit unzulässig sei (BGHZ 10, 187, 194) [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52].